Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Ergofy.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Impromex Technics B.V.


1. Versandverfahren von Impromex Technics B.V.
Im Allgemeinen gelten die Bestellungen für den täglichen Versand (sofern verfügbar). Für Lieferungen in die Niederlande wird DHL oder der eigene Kurierdienst verwendet.
* Geschäftssendungen auf Rechnung:
Für geschäftliche Sendungen auf Rechnung verwendet Impromex Technics BV DHL. In der Regel werden diese Sendungen am nächsten Werktag bei Ihnen angeliefert.
Für geschäftliche Sendungen gegen Vorauszahlung/Nachnahme verwendet Impromex Technics BV DHL. In der Regel werden diese Sendungen am nächsten Werktag bei Ihnen angeliefert.
Mindestbestellwert für eine frachtfreie Lieferung beträgt 250,00 €. Auftragskosten für eine nicht frachtfreie Bestellung für Lieferungen in die Niederlande: 11,50 € pro Bestellung, für Lieferungen in die Benelux-Länder: € 16,50. Fur Lieferungen außerhalb der Benelux-Länder gehen die Transportkosten ab unserum Lager in Raamsdonksveer zu lasten des Kunden.
2. Die Anwendbarkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Impromex Technics BV abgeschlossenen Vereinbarungen, unabhängig von abweichenden Bestimmungen in etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartei, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
3. Angebot und Annahme
Ein Angebot von Impromex hat eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Alle Angebote und Preisangaben, die von oder im Namen von Impromex gemacht werden, sind unverbindlich, es sei denn, Impromex hat schriftlich etwas anderes angegeben.
4. Beginn des Vertrags
Ein Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen gilt als abgeschlossen, wenn der entsprechende Auftrag des Käufers schriftlich von Backshop bestätigt oder fakturiert wurde oder wenn Impromex mit der Lieferung begonnen hat. Die Parteien sind frei, den Abschluss des Vertrags mit anderen Mitteln nachzuweisen.
5. Lieferung und Lieferzeit
Alle von Impromex in der Vereinbarung oder Rechnung genannten (Liefer-)Fristen werden nach bestem Wissen festgelegt. Die Lieferzeit wird nur annähernd angegeben und ist keine feste Frist. Wenn eine Überschreitung droht, wird dies so bald wie möglich mitgeteilt. Im Falle höherer Gewalt auf Seiten von Impromex wird die Frist verlängert. Wenn Impromex administrative, ergonomische Dienstleistungen, Kurse, Workshops oder andere Beratungsdienstleistungen erbringt, ist Impromex berechtigt, den jeweils geltenden Stundensatz in Rechnung zu stellen.
Wenn eine schriftlich bestätigte Möbellieferung vom Kunden innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Datum und Zeitpunkt storniert wird oder wenn niemand an der angegebenen Adresse anwesend ist, um die Bestellung entgegenzunehmen, ist Impromex gezwungen, Transportkosten in Höhe von 85,00 € (zzgl. MwSt.) in Rechnung zu stellen.
6. Höhere Gewalt.
Unter höherer Gewalt im Zusammenhang mit dem Vertrag/der Rechnung versteht man alles, was dazu im Gesetz und in der Rechtsprechung festgelegt ist. Impromex ist nicht verpflichtet, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag/der Rechnung nachzukommen, wenn die Erfüllung aufgrund höherer Gewalt unmöglich geworden ist. Der Vertrag wird dann aufgelöst.
7. Transport
Ein- und Ausladen sowie Transport der Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Transportkosten trägt der K äufer, sofern nicht anders vereinbart.
8. Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Transport- und Handhabungskosten in Höhe von 9,50 € pro Auftrag.
9. Zahlungsbedingungen
Unternehmen.
Verkäufe an Unternehmen, Einrichtungen, Behörden und ähnliche Unternehmen können auf Rechnung geliefert werden, nach Erhalt einer schriftlichen Bestellung (per Fax oder Post). Unternehmen, Einrichtungen, Behörden usw. sind Unternehmen, die bei einer niederländischen Handelskammer registriert sind.
Die Zahlung hat innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erfolgen, die auf der Rechnung angegeben ist. Wenn zwischen Kunde und Lieferant eine gegenseitige Zahlungsverpflichtung besteht, ist eine Verrechnung von Rechnungen zulässig.
Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung gerät der Käufer automatisch in Verzug. Über den Zeitraum ab dem Datum, an dem die Zahlungsfrist abgelaufen ist, bis zum Datum der Zahlung an Backshop, schuldet der Käufer auf den ausstehenden Betrag einen sofort fälligen Zinssatz von 12% pro Jahr.
10. Urheberrecht und Vertraulichkeit
Die von Impromex an den Käufer erteilten Ratschläge sind ausschließlich für die Anwendung und Nutzung durch den Käufer selbst bestimmt. Zur Weitergabe oder Bereitstellung außerhalb des Kreises des Käufers ist die vorherige Zustimmung von Impromex erforderlich.
Das Urheberrecht sowie alle weiteren Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums an der gelieferten Ware liegen bei Impromex. Der Käufer erwirbt nur die Nutzungsrechte, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Eigentumsvorbehalt.
Bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem Vertrag/der Rechnung resultierenden Forderungen bleiben die gelieferten Waren ausschließliches Eigentum von Impromex. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden. Im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs ist der Käufer berechtigt, die Waren entsprechend ihrer Bestimmung an Dritte zu verkaufen.
12. Haftung
Impromex haftet nur für Mängel, die vermieden werden könnten unter Berücksichtigung der Sorgfalt und des Fachwissens, die vernünftigerweise erwartet werden können. Die Haftung von Impromex ist auf den Kostpreis des Produkts beschränkt. Dies gilt vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Haftung. Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Käufer den Schaden Impromex unverzüglich schriftlich mitgeteilt hat, nachdem der Schaden entstanden ist.
13. Garantie
Impromex gewährt eine Garantie auf die gelieferten Waren von 12 Monaten, sofern in der Vereinbarung/Rechnung nichts anderes angegeben ist, vorausgesetzt, die folgenden Melderegeln werden beachtet. Im Hinblick auf Waren, die Impromex von Dritten bezieht, erstreckt sich die Garantie nicht weiter als die Garantie, auf die Impromex gegenüber diesem Dritten Anspruch hat. All dies vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen hierzu. Der Käufer muss offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich reklamieren, andernfalls verfällt jeder Anspruch gegen Impromex. Reklamationen hinsichtlich nicht offensichtlicher Mängel müssen schriftlich per Einschreiben innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung, Feststellung hätte erfolgen können oder hätte erfolgen müssen, erfolgen. Ist die Reklamation begründet, werden die Waren nach Absprache repariert, erstattet oder ersetzt. Reklamationen führen nicht zur Aufschiebung der Verpflichtungen des Käufers.
Impromex übernimmt keine Verantwortung für körperliche Mängel vor, während oder nach der Nutzung der von Impromex gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen.
14. Auflösung
Impromex ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Verpflichtung zur Schadensersatzleistung aufzulösen, wenn:
* der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag/der Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt
* der Käufer Zahlungsaufschub beantragt oder zahlungsunfähig wird
* der Käufer eine Gesellschaft ist und diese aufgelöst wird.
In den oben genannten Fällen gilt der Käufer als in Verzug.
15. Streitigkeiten
Auf den Verkauf, den Vertrag/die Rechnung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Auslegung oder der Durchführung des Vertrags oder daraus resultierender Vereinbarungen werden, soweit sie in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, dem Amtsgericht in dem Sitz von Impromex Technics B.V. vorgelegt.
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